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   VGH Bayern, 10.01.2019 - 7 CE 18.10053   

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https://dejure.org/2019,524
VGH Bayern, 10.01.2019 - 7 CE 18.10053 (https://dejure.org/2019,524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2019 - 7 CE 18.10053 (https://dejure.org/2019,524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 7 CE 18.10053 (https://dejure.org/2019,524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Kapazitätsberechnung für den Studiengang Humanmedizin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ändert sich die Ansicht des Beschwerdegerichts nicht von der Vorinstanz, hat die Beschwerde keinen Erfolg.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 7 CE 11.10004

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2010/2011); Schwundberechnung anhand der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 7 CE 18.10053
    Nachdem die Gruppengrößen so bemessen sein müssen, dass im Ergebnis der normativ festgelegte Curricularnormwert von 2, 42 nicht überschritten wird und das Kapazitätsrecht ohnehin keine Korrektur der Gruppengröße entsprechend der Ausbildungswirklichkeit verlangt, ist eine weitere Anhebung nicht geboten (BayVGH, B.v. 11.4.2011 - 7 CE 11.10004 u.a. - juris Rn. 26 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 15.80

    Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Medizin - ZVS-Beispielstudienplan

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 7 CE 18.10053
    Selbst wenn dies jedoch angenommen und zudem unterstellt wird, dass die Erhöhung von 0, 8666 auf 0, 8800 mit der daraus rechnerisch verbundenen Verringerung der Studienplatzzahl um 0, 6293 bereits eine "merkliche Abweichung" zum Nachteil der Studienbewerber darstellt (zu diesem Kriterium BVerwG v. 18.5.1982, BVerwGE 65, 303/311), wäre die von der Universität vorgelegte Berechnung nach derzeitigem Erkenntnisstand im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 7 CE 08.10627

    Humanmedizin Universität Würzburg (Sommersemester 2008); Gruppengrößen für

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 7 CE 18.10053
    Es handelt sich insoweit um eine Tätigkeit, die nach der ausdrücklichen Regelung des § 3 Abs. 8 LUFV auf die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals anzurechnen ist, so dass der dafür voraussichtlich anfallende Bedarf in den jährlichen Lehraufwand eingerechnet werden darf (B.v. 17.10.2008 - 7 CE 08.10627 u.a. - juris Rn. 24 m.w.N.).".
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 7 CE 18.10053
    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 u.a. - juris Rn. 15) ist maßgeblich für die Kapazitätsberechnung die im Rahmen des Dienstrechts festgesetzte Lehrverpflichtung der Lehrpersonen (vgl. § 46 Abs. 1 HZV).
  • VGH Bayern, 11.09.2018 - 7 CE 18.10057

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Vorklinik)

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 7 CE 18.10053
    Seither ist er vom Senat außerdem mehrmals überprüft worden und jeweils unbeanstandet geblieben (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 7 CE 18.10057 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2005 - 7 CE 05.10069
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 7 CE 18.10053
    In seinem Beschluss vom 25. Juli 2005 - 7 CE 05.10069 u.a. - (juris Rn. 37 m.w.N.) hat er dazu Folgendes ausgeführt:.
  • VG Regensburg, 16.03.2022 - RO 1 E HV 21.10031

    Studiengang, Humanmedizin, Medizin, Zulassungszahl, Fachsemester,

    Da dies erreicht wird, ist eine weitere Anhebung der Gruppengröße nicht geboten, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 10.1.2019 - 7 CE 18.10053 - juris Rn. 17 f.:.

    Die Berechnung des Curricularwertes für die Molekulare Medizin (B.Sc.) wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach überprüft und nicht beanstandet (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2013 - 7 CE 13.10003 - juris; BayVGH, B.v. 10.1.2019 - 7 CE 18.10053 - juris Rn. 12-16).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in seinem Beschluss vom 10. Januar 2019 - 7 CE 18.10053 - juris Rn. 12-16 aus:.

  • VG Regensburg, 05.03.2020 - RO 1 E HV 19.10037

    Humanmedizin, Studiengang, Verfahrensmangel, Medizin, Fachsemester, Bewerber,

    Da dies erreicht wird, ist eine weitere Anhebung der Gruppengröße nicht geboten, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 10.1.2019 - 7 CE 18.10053 - juris Rn. 17 - 18:.

    Vgl. zuletzt: BayVGH, B.v. 10.1.2019 - 7 CE 18.10053 - juris Rn. 12 - 16:.

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